LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.01.2018
L 3 AS 10/16
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 23.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 849/15

Abstrakt angemessene Kosten der UnterkunftMethodenfreiheit zur empirischen Ableitung der angemessenen BruttokaltmieteBerechnung in einem transparenten und sachgerechten Verfahren

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2018 - Aktenzeichen L 3 AS 10/16

DRsp Nr. 2018/12572

Abstrakt angemessene Kosten der Unterkunft Methodenfreiheit zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete Berechnung in einem transparenten und sachgerechten Verfahren

Parallelentscheidung zu LSG Schleswig-Holstein L 3 AS 100/15 v. 15.01.2018

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 23. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat den Klägern auch die notwendigen außergericht-

lichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom Juli 2015 bis Dezember 2015.

Die 1970 geborene Klägerin zu 1) erhielt gemeinsam mit dem 1999 geborenen Kläger zu 2) und dem 1992 geborenen Sohn A_____ T_____ nach der Trennung von ihrem Ehemann und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung seit dem 1. Januar 2010 von dem Beklagten laufend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Kläger zu 2) besuchte bis Sommer 2016 die ______-_____-Schule in H_____ (Förderzentrum Lernen).

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