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Im vorliegenden Verfahren nimmt der Betriebsrat den Arbeitgeber auf Unterlassung der Anordnung, Duldung und Entgegennahme von Mehrarbeit und Überstunden im Bereich der Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes in Anspruch.
Der Antragsgegner ist der Trägerverein des Gemeinschaftskrankenhauses H1xxxxxx, in dem derzeit ca. 1200 Mitarbeiter, davon ca. 110 Ärzte, beschäftigt sind. Zurzeit sind im Gemeinschaftskrankenhaus 11 leitende Ärzte - Chefärzte - tätig.
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