Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.12.2010 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Abschmelzung einer Funktionszulage für Schreibkräfte durch Tariflohnerhöhungen im öffentlichen Dienst.
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