LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.06.2023
L 7 KA 32/20
Normen:
PsychV § 5 Abs. 2; PsychV § 3 S. 5; PsychV § 5 Abs. 1; PsychV § 5 Abs. 4; PsychRL § 1 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 12.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 87 KA 247/18

Abrechnungsgenehmigung einer analytischen Psychotherapie bei ErwachsenenAnspruch auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für eine Fachärztin für Kinder- und JugendpsychiatrieErweiterung der Gebietsgrenze für fachärztliche Tätigkeiten

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2023 - Aktenzeichen L 7 KA 32/20

DRsp Nr. 2023/12172

Abrechnungsgenehmigung einer analytischen Psychotherapie bei Erwachsenen Anspruch auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Erweiterung der Gebietsgrenze für fachärztliche Tätigkeiten

Durch Zusatz-Weiterbildungen dürfen die Gebietsgrenzen fachärztlicher Tätigkeiten nicht erweitert werden, sodass kein Anspruch des Kassenarztes auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung nach entsprechenden Weiterbildungen besteht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. August 2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PsychV § 5 Abs. 2; PsychV § 3 S. 5; PsychV § 5 Abs. 1; PsychV § 5 Abs. 4; PsychRL § 1 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für die analytische Psychotherapie bei Erwachsenen.

Die Klägerin ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin sowie Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und nimmt seit dem 1. April 2012 an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Am 19. Juli 2017 erwarb sie bei der Ärztekammer B die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (WBO).