LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.07.2011
17 Sa 1738/10
Normen:
BGB § 314 Abs.2; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 17.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 2309/10

Abmahnungserfordernis bei Störung des Vertrauensbereichs durch Eigentums- oder Vermögensdelikte; unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen privater Nutzung eines Diensthandys bei Versendung von SMS-Mitteilungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.07.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1738/10

DRsp Nr. 2011/17829

Abmahnungserfordernis bei Störung des Vertrauensbereichs durch Eigentums- oder Vermögensdelikte; unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen privater Nutzung eines Diensthandys bei Versendung von SMS-Mitteilungen

1. Besteht der Verdacht pflichtwidriger Handynutzung, kommt es im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB bei der Würdigung der Einzelfallumstände auch darauf an, in welcher Weise der betroffene Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhalten hat und in welcher Form er das ihm zur Verfügung gestellte Diensthandy vertragswidrig zu privaten Zwecken genutzt hat; unterschiedliche Nutzungsformen begründen nicht zwangsläufig identische Vertragsverstöße, identische Schwere des Vertragstoßes, identisches Unrechtsbewusstsein oder identischen Vertrauensverlust und führen nicht zwangsläufig zu identischen Zukunftsprognosen. 2. Die private Nutzung des Diensthandys zum Versand von SMS stellt einen nicht gleich schweren Pflichtverstoß dar wie der Vorwurf der privaten Nutzung für Auslandstelefonate oder zum exzessiven Surfen im Internet.