LAG Bremen - Urteil vom 02.07.1998
4 Sa 1/98
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; Bremisches RettungsdienstG § 17 Abs. 4 ; GG Art. 12 ; HGB § 60 ;
Fundstellen:
LAGE § 60 HGB Nr. 7
ZTR 1998, 423
Vorinstanzen:
ArbG Bremerhaven - Urteil vom 23. Oktober 1997 - 4 Sa 1/98,

Abmahnung: Wettbewerbsverstoß des Mitarbeiters eines Rettungsdienstes bei Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung zur selbständigen Durchführung von Rettungsdiensten

LAG Bremen, Urteil vom 02.07.1998 - Aktenzeichen 4 Sa 1/98

DRsp Nr. 2002/16867

Abmahnung: Wettbewerbsverstoß des Mitarbeiters eines Rettungsdienstes bei Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung zur selbständigen Durchführung von Rettungsdiensten

»Ein Arbeitnehmer, der als Mitarbeiter im Rettungsdienst bei einem Unternehmen, das Rettungsdienste und Krankentransporte durchführt, tätig ist, verstößt nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine öffentlich-rechtliche Genehmigung zur selbständigen Durchführung von Rettungsdiensten und Krankentransporten nach dem Bremischen Rettungsdienstgesetz beantragt, da mit dem Stellen des Antrags lediglich eine evtl. spätere Konkurrenztätigkeit vorbereitet wird, zumal der Ausgang des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens ungewiss ist. Eine wegen der Beantragung der Genehmigung erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; Bremisches RettungsdienstG § 17 Abs. 4 ; GG Art. 12 ; HGB § 60 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte des Klägers. Ferner begehrt der Kläger die Feststellung, daß der Antrag einer Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienst- und Krankentransports nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt.