Die Parteien streiten um die Entfernung von drei Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers.
Der am 01.02.12xx geborene und verheiratete Kläger ist seit dem 05.11.1980 bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von zuletzt 2.400,-- EUR beschäftigt. Nachdem der Kläger zunächst jahrelang in der Versandabteilung tätig war, wird er seit dem 04.10.2004 von der Beklagten als Kommissionierer eingesetzt.
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