Das Eilverfahren betrifft die gerichtliche Untersagung von Äußerungen.
1. Nach erfolgter Fusion zweier Betriebskrankenkassen setzte die Antragstellerin den allgemeinen Beitragssatz für pflichtversicherte Beschäftigte neu fest. Für einen Teil der bei der Antragstellerin Versicherten ist der Beitragsatz nun höher als vorher. Daraufhin kam es zu vorzeitigen Kündigungen. Die Antragstellerin teilte den Versicherten mit, dass ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V nicht gegeben sei.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|