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Die am 28. April 1981 geborene Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse krankenversichert. Der von ihrem behandelnden Zahnarzt unter dem 24. April 1998 erstellte kieferorthopädische Behandlungsplan wurde von der Beklagten nicht genehmigt, weil die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt seien (Bescheid vom 7. Juli 1998; Widerspruchsbescheid vom 10. November 1998). Auf die Klage hat das Sozialgericht (
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