1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird die Vorlageverfügung des Arbeitsgerichts Trier vom 19.03.2010 -Az 4 Ca 1467/07- aufgehoben.
2. Das Verfahren wird an das Arbeitsgericht Trier zur erneuten Entscheidung über eine Abhilfe der Beschwerde zurückverwiesen.
3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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