LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.08.2006
L 9 R 4947/04
Normen:
SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9 ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 01.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RA 3012/02

Abhängige Beschäftigung eines Allein-Gesellschafters, Dauerhaftigkeit der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.08.2006 - Aktenzeichen L 9 R 4947/04

DRsp Nr. 2007/3129

Abhängige Beschäftigung eines Allein-Gesellschafters, Dauerhaftigkeit der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber

1. Ein Beschäftigungsverhältnis eines Gesellschafters einer GmbH ist bei einem rechtlich maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft auf Grund der Gesellschafterstellung ausgeschlossen, wenn er damit Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall jederzeit verhindern könnte. Bei Allein-Gesellschaftern ist das grundsätzlich der Fall.