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Das klagende Land begehrt als Träger des Niedersächsischen Landeskrankenhauses (NLK) T. von der beklagten Krankenkasse 37.209,02 DM (= 19.024,66 _) für die stationäre Behandlung des Beigeladenen zu 1) im NLK in der Zeit vom 4. Mai bis 23. September 1993.
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