1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2016, Geschäftsnummer
Die einstweilige Verfügung vom 22. Januar 2016 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird insoweit zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
(gemäß §§ 540 Abs. 1 und 2, 313a ZPO)
Die zulässige Berufung ist begründet. Sie führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils, zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung und zur Zurückweisung des der einstweiligen Verfügung zugrunde liegenden Antrags. Dem Antragsteller steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|