Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.10.2014 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Zeit der An- und Abreise zu/von einem auswärtigen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu verrichten ist, dann als vergütungspflichtige Arbeitszeit zählt, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers ein von ihm selbst gelenktes Dienstfahrzeug zu benutzen hat.
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