Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.07.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Durchführung einer von ihnen abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung "Zeiterfassung".
1. 2.
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