ArbG Köln, vom 27.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 41/11
Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung
LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 1509/11
DRsp Nr. 2012/21976
Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung
1. Die Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, in Pause zu gehen, ist wirksam, wenn sie den Vorgaben des § 106GewO genügt. Sie ist daher daran zu messen, ob sie mit dem Arbeitsvertrag, den Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages und gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist.
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