LAG Köln - Urteil vom 03.08.2012
5 Sa 1509/11
Normen:
§§ 615, 293 ff. BGB; § 4 ArbZG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 41/11

Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung

LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 1509/11

DRsp Nr. 2012/21976

Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung

1. Die Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, in Pause zu gehen, ist wirksam, wenn sie den Vorgaben des § 106 GewO genügt. Sie ist daher daran zu messen, ob sie mit dem Arbeitsvertrag, den Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages und gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist.