ArbG Kaiserslautern, vom 02.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1427/08
Abgestufte Darlegungs- und Beweislast zum Schwellenwert der Beschäftigtenzahl zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; unbegründete Kündigungsschutzklage eines Bestatters bei unzureichendem Nachweis des Schwellenwertes in Bestattungsunternehmen
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.07.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 405/09
DRsp Nr. 2011/6418
Abgestufte Darlegungs- und Beweislast zum Schwellenwert der Beschäftigtenzahl zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; unbegründete Kündigungsschutzklage eines Bestatters bei unzureichendem Nachweis des Schwellenwertes in Bestattungsunternehmen
1. Bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl im Sinne des § 23 Abs. 1KSchG bedarf es zur Ermittlung der für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl (bezogen auf den Kündigungszeitpunkt) eines Rückblickes auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung.2. Für das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen zur Geltung des Kündigungsschutzgesetzes trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast; an die Erfüllung der Darlegungslast dürfen allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.