Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.05.2016 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II.Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Klägerin zu tragen.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung.
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