SG Stuttgart, vom 19.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 179/01
Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe für Jugendmusikschulen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen L 4 KR 1332/03
DRsp Nr. 2006/24389
Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe für Jugendmusikschulen
Dienen Einrichtungen vornehmlich der musikalischen Jugend- und Laienbildung, so sind sie Ausbildungseinrichtungen iS. des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9KSVG. Kraft Gesetzes gilt das Betreiben einer der in § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG aufgeführten Tätigkeiten als Unternehmen als professionelle Kunstvermarktung. Dass eine Musikschule nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und keine kommerziellen Ziele verfolgt ist unerheblich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]