Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 4., 6. und 7.
I
Die Beteiligten streiten darüber, wer die selbstschuldnerische Bürgschaft für ein in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betriebenes medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) abgeben muss, wenn Gesellschafterin dieser GmbH wiederum eine GmbH ist.
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