BAG - Urteil vom 20.04.2011
5 AZR 184/10
Normen:
BGB § 362 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; Gesetz über die Ausgliederung der Landes-Bausparkasse Schleswig-Holstein aus dem Vermögen der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LBSG) § 4 Abs. 1; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1;
Fundstellen:
DB 2011, 1925
NZA-RR 2013, 56
NZS 2011, 823
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 14.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 117/09
ArbG Kiel, vom 25.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen öD 4 Ca 2169 b/08

Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Betriebsveräußerer als Erfüllungseinwand des Betriebserwerbers bei landesrechtlich geregeltem Übergang von Arbeitsverhältnissen

BAG, Urteil vom 20.04.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 184/10

DRsp Nr. 2011/10981

Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Betriebsveräußerer als Erfüllungseinwand des Betriebserwerbers bei landesrechtlich geregeltem Übergang von Arbeitsverhältnissen

Orientierungssätze: 1. Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen begründet einen besonderen Erfüllungseinwand, den der Arbeitgeber einem Brutto-Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann. 2. Diesen besonderen Erfüllungseinwand kann im Falle des Betriebsübergangs für vor dem Betriebsübergang vom Betriebsveräußerer abgeführte Sozialversicherungsbeiträge der auf Entgeltzahlung in Anspruch genommene Betriebserwerber erheben. 3. § 4 Abs. 1 LBSG gewährt wie § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB einen Inhaltsschutz und will verhindern, dass allein der Übergang der Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes zum Anlass eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen werde.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2010 - 4 Sa 117/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 362 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; Gesetz über die Ausgliederung der Landes-Bausparkasse Schleswig-Holstein aus dem Vermögen der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LBSG) § 4 Abs. 1; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1;

Tatbestand: