LAG Köln - Urteil vom 29.05.1998
11 Sa 1589/97
Normen:
BGB § 151 S. 1; BGB § 154 Abs. 1 ; BGB § 154 Abs. 2 ; BGB § 315 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1684/97

Abfindung; Vertrag; entbehrliche Annahme; verabredete Beurkundung; offener Einigungsmangel; Bestimmungsrecht; invitatio ad offerendum

LAG Köln, Urteil vom 29.05.1998 - Aktenzeichen 11 Sa 1589/97

DRsp Nr. 2000/2058

Abfindung; Vertrag; entbehrliche Annahme; verabredete Beurkundung; offener Einigungsmangel; Bestimmungsrecht; invitatio ad offerendum

»Erklärt sich der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben bereit, "außergerichtlich über eine angemessene Abfindung zu verhandeln", ist die Annahme dieses Angebots nicht gem. § 151 S. 1 BGB entbehrlich. Übersendet der Arbeitgeber in einem zweiten Schreiben eine vorbereitete Abfindungsvereinbarung mit der Bitte, sie unterschrieben zurückzusenden, kommt die Vereinbarung ohne diese Unterschrift gem. § 154 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht zustande - auch nicht in Form eines Grundvertrages, der dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht zur Höhe der Abfindung einräumt, dessen Ausübung dann vom Gericht auf billiges Ermessen überprüft werden könnte.«

Normenkette:

BGB § 151 S. 1; BGB § 154 Abs. 1 ; BGB § 154 Abs. 2 ; BGB § 315 ;