1. Mit der Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Anordnung der Nachzahlung von Prozesskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe.
Die Klägerin hatte am 3.11.2004 Klage erhoben, mit der sie sich gegen eine Kündigung wehrte und gleichzeitig Bewilligung der Prozesskostenhilfe beantragt. Mit Beschluss vom 27.1.2005 hat das Arbeitsgericht der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung bewilligt und bestimmt, dass derzeit nicht Zahlungen auf die Prozesskostenhilfe zu leisten seien.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|