Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 20.07.2014 unter Aufrechterhaltung im Übrigen zu Ziffer 1c wie folgt geändert:
c. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ########) zugunsten des Ehemannes ein Anrecht von 2,0338 Entgeltpunkten und ab dem 01.07.2014 von 2,5338 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ######## bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.03.1982, übertragen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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