Autor: Rudolf |
Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz ist durch ein duales System des Arbeitsschutzes geprägt:
Das duale System bewirkt zum einen ein Nebeneinander von staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften, zum anderen eine teilweise überlappende Kontrollzuständigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften (vgl. § 21 ArbSchG). Beispielsweise muss ein Arbeitgeber als Halter eines Dienstfahrzeugs nach §
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