Autor: Weyand |
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in die Kurzarbeitsphase, ergibt sich ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers aus §
Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht in der Höhe, die maßgeblich gewesen wäre, wenn der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags gearbeitet hätte. Fortzuzahlen sind also
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