Autor: Klatt |
Auch in den verschiedenen Gesellschaftsformen sind Abgrenzungskriterien bei der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit zu beachten. Das
Ob mit der Tätigkeit in einer GmbH eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt aufgrund eines rechtlich bestehenden Weisungsrechts oder die Tätigkeit als Selbständiger erbracht wird, ist in der Praxis lange Zeit der Sozialgerichtsbarkeit als Einzelfallentscheidung überlassen worden.
Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist auch hier § 7 Abs. 1 SGB IV (siehe Teil 4/1.2). Das
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