der Regelung des AusgangsVA bei (auch teilweiser) Entziehung von laufenden Leistungen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesagentur für Arbeit
Nr. 3
der Regelung des Widerspruchsbescheids bei (auch teilweiser) Entziehung von laufenden Leistungen in Angelegenheiten der Sozialversicherung
Nr. 4
in anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen
Sofortige Vollziehbarkeit aufgrund behördlicher Anordnung