Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 16.05.2017 - 9 AZR 377/16
BBiG § 17 Abs. 1 Satz 1
I. Leitsatz
Von dem Grundsatz, dass Ausbildungsvergütung angemessen sein muss, kann nur abgewichen werden, wenn der Ausbildungsträger einen gemeinnützigen Zweck verfolgt.
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