Autor: Schäfer |
Die Witwe Luise P. legt in dem anwaltlichen Beratungsgespräch Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass sie am 10.03.2007 bei der Bundesknappschaft einen Antrag auf Geschiedenen-Witwenrente gestellt hat. Sie teilt dem Rechtsanwalt dazu mit, dass ihr Ehemann Wilhelm P. am 26.01.2007 verstorben sei. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass sie mit dem Verstorbenen Wilhelm P. in der Zeit vom 12.05.1954-25.06.1979 verheiratet war. Zum ergänzenden Sachverhalt trägt sie vor, dass sie durch eine Beratungsstelle erfahren habe, dass ihr Geschiedenen-Witwenrente zustehe und dass hierzu insbesondere die Vorlage des Scheidungsurteils ausreichend sei.
Auf ihren Antrag hin habe die Bundesknappschaft nach mehr als sechs Monaten bisher keinen Bewilligungsbescheid erlassen. Die Mandantin fragt nach den Möglichkeiten, gegen die Untätigkeit der Bundesknappschaft vorzugehen.
Zur weiteren Abklärung empfehlen sich nun folgende Fragen an die Mandantin:
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