Autor: Sitter |
Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG garantiert auch die Tarifautonomie als das Recht, Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen in eigener Verantwortung und ohne Einmischung des Staates zu regeln.1)
Die Koalitionsfreiheit ist positiv wie negativ gewährleistet. Positive Koalitionsfreiheit bedeutet
Negative Koalitionsfreiheit umfasst
das Recht, keiner Koalition beizutreten, sowie | |
das Recht zum Austritt aus einer Koalition. |
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