EGV Art. 234 ; Verfahrensordnung Art. 104 § 3 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 67 Abs. 3 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 der ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. Vorabentscheidungsverfahren - Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt - Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung; [Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3] 2. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Arbeitslosigkeit - Rechtsvorschriften, die den Leistungsanspruch von der Zurücklegung von Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten abhängig machen - Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten - Berücksichtigung von nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten - Voraussetzungen - Zuletzt nach den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen beantragt werden, zurückgelegte Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten; [Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 67 Absatz 3]
EuGH, Beschluss vom 04.03.2002 - Aktenzeichen Rs C-175/00
DRsp Nr. 2006/16438
1. Vorabentscheidungsverfahren - Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt - Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung; [Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3] 2. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Arbeitslosigkeit - Rechtsvorschriften, die den Leistungsanspruch von der Zurücklegung von Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten abhängig machen - Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten - Berücksichtigung von nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten - Voraussetzungen - Zuletzt nach den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen beantragt werden, zurückgelegte Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten; [Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 67 Absatz 3]
Normenkette:
EGV Art. 234 ; Verfahrensordnung Art. 104 § 3 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 67 Abs. 3 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 der ;
Entscheidungsgründe:
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