EuGH - Urteil vom 10.02.1988
Rs 342/86
Normen:
Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 739 (Daddy's Dance Hall)
Vorinstanzen:
Højesteret, Kopenhagen,

1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Nicht übertragbares Pachtverhältnis - Beendigung - Kündigung des Personals - Verpachtung des Unternehmens durch den Eigentümer an einen neuen Pächter, der dasselbe Personal beschäftigt - Einschluß

EuGH, Urteil vom 10.02.1988 - Aktenzeichen Rs 342/86

DRsp Nr. 2000/4400

1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Nicht übertragbares Pachtverhältnis - Beendigung - Kündigung des Personals - Verpachtung des Unternehmens durch den Eigentümer an einen neuen Pächter, der dasselbe Personal beschäftigt - Einschluß

(Foreningen af Arbejdsledere i Danmark gegen Daddy's Dance Hall A/S) 1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen ist dahin auszulegen, daß die Richtlinie Anwendung findet, wenn nach Beendigung eines nicht übertragbaren Pachtverhältnisses der Inhaber des Unternehmens dieses an einen neuen Pächter verpachtet, der das Unternehmen ohne Unterbrechung mit demselben Personal, dem zuvor bei Beendigung des ersten Pachtverhältnisses gekündigt worden war, fortführt.