1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Krankenversicherung - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Arbeitsunfähigkeit - Feststellung durch den Träger des Wohnorts - Bindende Anerkennung - Von dem Empfänger einer Leistung nicht zu vertretender Verfahrensmangel - Keine nachteilige Auswirkung für den Betroffenen
EuGH, Urteil vom 12.03.1987 - Aktenzeichen Rs 22/86
DRsp Nr. 2000/4378
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Krankenversicherung - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Arbeitsunfähigkeit - Feststellung durch den Träger des Wohnorts - Bindende Anerkennung - Von dem Empfänger einer Leistung nicht zu vertretender Verfahrensmangel - Keine nachteilige Auswirkung für den Betroffenen
(Giuseppe Rindone gegen Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen)
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.