Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 ; Verordnung (EWG) Nr. 1251/70;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1987, 2811 (Lebon)
Vorinstanzen:
Cour du travail Mons,
1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Familienangehörige - Mittelbare Nutznießung - Verwandte in absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und denen der Arbeitnehmer keinen Unterhalt mehr gewährt - Ausschluß
EuGH, Urteil vom 18.06.1987 - Aktenzeichen Rs 316/85
DRsp Nr. 2000/4383
1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Familienangehörige - Mittelbare Nutznießung - Verwandte in absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und denen der Arbeitnehmer keinen Unterhalt mehr gewährt - Ausschluß
(Centre public d'aide sociale de Courcelies gegen Marie-Christine Lebon)1. Die Familienangehörigen des Arbeitnehmers im Sinne von Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68 sind nur mittelbare Nutznießer der Gleichbehandlung, die diesem durch Artikel 7 der Verordnung zuerkannt wird. Sozialleistungen, die allgemein das Existenzminimum garantieren, werden den Familienangehörigen des Arbeitnehmers nur gewährt, wenn sie für diesen als soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 angesehen werden können.
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