1Der Rechtsanwalt erhält im Beschwerdeverfahren besonders fünf Zehntel der in § 31 bestimmten Gebühren. 2Die Vorschriften des § 32 und des § 33 Abs. 1 und 2 gelten nicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|