BSG, Urteil vom 10.08.1989 - Aktenzeichen 4 RLw 1/88
DRsp Nr. 1999/6959
§ 4 Abs. 1 S. 4 GAL nicht verfassungswidrig
1. Nach § 4 Abs. 1 S. 4 GAL erhöhen die nach Vollendung des 65. Lebensjahres vom landwirtschaftlichen Unternehmer entrichteten Pflichtbeiträge das Altersgeld nicht. Dies ist mit Art. 3 Abs. 1, 12, 14 GG vereinbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]