Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, 3. Pflege in einer Anstalt oder einem Heim und 4. häusliche Pflege nach § 69b Abs. 1 gewährt.
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