FNA: 801-2
Fassung vom: 21.05.1951
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311 vom 07.08.2021

§ 14 MontanMitbestG (Verordnungsermächtigung)

§ 14 (Verordnungsermächtigung)

MontanMitbestG ( Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie )

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über a) die Anpassung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen an die Vorschriften dieses Gesetzes, b) das Verfahren für die Aufstellung der in § 6 bezeichneten Wahlvorschläge.