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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2009

Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30% mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.

Überblick der Neuregelungen zum 01.10.2009

• Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag
• Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
• Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes
• Stärkere Rechte für Opfer von Straftaten
• Modernes Patentrecht
• Modernisierung des Grundbuchverfahrens
• Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
• Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag

Vier Gesetze sind als sogenannte Begleitgesetze in Kraft getreten. Damit kamen Bundestag und Bundesrat einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach. Das Gericht hatte dem Parlament aufgegeben, seine Rolle in der europäischen Gesetzgebung zu stärken. Die Gesetze regeln die Rolle des Parlaments gegenüber der EU einerseits und das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Parlament andererseits.

Im Einzelnen:

Das "Gesetz über die Stärkung der Zuständigkeiten des Parlaments in europäischen Angelegenheiten" legt fest, dass das Parlament bei der Fortentwicklung der europäischen Vertragsbestimmungen zu beteiligen ist. Dazu ist ein besonderes Bundesgesetz erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel Bestimmungen des EU-Vertrags zur Einführung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik.

Gleiches gilt für die sogenannten Brückenklauseln und Flexibilitätsklauseln des Vertrags von Lissabon. Sie sollen es der EU beispielsweise erleichtern, von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung überzugehen. Dies ist in Form eines einstimmigen Beschlusses des Ministerrates mit Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. In Zukunft muss dem auch der Deutsche Bundestag zustimmen.

Ein weiteres Gesetz verschärft die Pflichten der Bundesregierung zur Unterrichtung des Bundestages über europäische Vorhaben. Die bisher geltende Vereinbarung wird in ein eigenes Gesetz überführt, ebenso eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Aus rechtstechnischen Gründen muss noch ein Gesetz zur Umsetzung einer Grundgesetzänderung erlassen werden (Lissabon-Umsetzungsgesetz).

Mehr dazu beim Bundesrat



Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gilt seit dem 1. August und erschwert die Flucht in Steueroasen. Nun ist eine Rechtsverordnung in Kraft getreten, die das Gesetz genauer ausgestaltet.

Wer Steueroasen nutzt, um Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden, muss künftig mit schärferen Mitwirkungs- und Nachweispflichten rechnen.

Die Bundesregierung kann Firmen und Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten stärker zur Mitwirkung und zum Nachweis ihrer Steuerangaben verpflichten. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann Steuervorteile verlieren. Dazu zählen etwa der Betriebsausgabenabzug, Entlastungen bei der Kapitalertragssteuer oder bei Dividenden.

Mehr dazu beim Bundesfinanzministerium

Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes

Das Gesetz sieht klare Regelungen für Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vor.

Die Verbraucher haben künftig vor Vertragsabschluss Anspruch auf schriftliche und leicht verständliche Informationen über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen. Die Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen und auf unbestimmte Zeit. Für Kurzzeitpflege ist eine Befristung möglich.

Eine Vertragskündigung ist für die Unternehmen nur aus wichtigem Grund möglich. Verbraucher können dagegen jederzeit kurzfristig aus den Verträgen aussteigen. Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen eine Leistung nicht oder nicht wie vereinbart, können die Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen.

Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, besteht Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages.

Besserer Verbraucherschutz bei kombinierten Wohn- und Pflegeleistungen

Stärkere Rechte für Opfer von Straftaten

Opfer und Zeugen von Straftaten sollen künftig besser geschützt werden.

Beispielsweise können Zeugen künftig sicher zum Prozess geladen werden, indem sie für die Ladung nicht mehr ihre Wohnanschrift angeben müssen, wenn Gefährdungen zu befürchten sind.

Das Gesetz ergänzt bereits bestehende Vorschriften zum Schutz von Zeugen und Verletzten. Es soll auch Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützen.

Mehr dazu beim Bundesjustizministerium

Modernes Patentrecht

Neue Regelungen vereinfachen die Anmeldung von Patenten, Gerichtsverfahren können bei Streitigkeiten schneller ablaufen.

Kernstück des neuen Gesetzes sind Verbesserungen beim sogenannten Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht.

Mehr dazu beim Bundesjustizministerium

Modernisierung des Grundbuchverfahrens

Künftig können die Länder ein elektronisches Grundbuchverfahren einführen.

Die Grundbücher selbst werden in Deutschland bereits weitgehend in elektronischer Form geführt. In einem nächsten Schritt wird nun durch ein neues Gesetz die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt ermöglicht.

Die für eine Grundbucheintragung erforderlichen Urkunden können künftig als elektronische Dokumente übermittelt und vom Grundbuchamt in einer elektronischen Akte aufbewahrt werden.

Mehr dazu beim Bundesjustizministerium

Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 wird eine Maßnahme des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden um durchschnittlich 30 Prozent angehoben wie für die Modernisierung von Altbauten.

Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber nicht gedämmt ist. Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden durch Nachweise der Unternehmen bestätigt werden.

Klimaschutz und Energiesparen für Mieter und Eigentümer
Mehr dazu beim Bundesverkehrsministerium

Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

Die 2002 eingeführte Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft für Beitragsausfälle in der Sozialversicherung soll die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erleichtern. Ziel der Regelung ist es, den Generalunternehmer zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass der Nachunternehmer seinen sozialversicherungsrechtlichen Zahlungspflichten nachkommt.

Ab 01.10.2009 gelten vereinfachte Möglichkeiten für den Generalunternehmer, sich von der Haftung zu entlasten. Diese haftungsrechtliche Entlastung ist dann nur noch durch ein Zertifizierungsverfahren (bei den Nachunternehmern) möglich.

Die Mindestgrenze für das Eingreifen der Haftung wird von bisher 500 000€ auf künftig 275 000€ je Gesamtbauvolumen abgesenkt. Die Haftungsgrenze und die Entlastung sind künftig einheitlich für alle Sozialversicherungszweige geregelt.

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Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.09.09