Gegenstand der Zuwendung ist der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB gegen den Treuhänder auf Rückübereignung des Treuguts.
Mit Outsourcing ist das Auslagern bestimmter Arbeiten durch Vergabe an fremde Dienstleister gemeint.
Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nur dann auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung…
Justizministerin Brigitte Zypries will das Pflichtteilsrecht ändern.
Geht begünstigtes Betriebsvermögen durch Erwerb von Todes wegen auf mehrere Erwerber über, so stellt sich die Frage, wie der Freibetrag nach § 13a…
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