Die Staatssekretäre der Landesjustizministerien beraten über Zwischenlösungen bei der Reform des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland.
Diese waren notwendig geworden, da eine weitgehende Reform in der vergangenen Legislaturperiode wegen Bedenken der damaligen Bundesregierung gescheitert war.
Die staatliche Zwangsvollstreckung erreicht nach Ansicht der Länder ihre Ziele nicht mehr. Viele Gläubiger müssten wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bis ihre Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden. Auch zurückgehende Vollstreckungserlöse hätten viele Gläubiger, selbst institutionelle Großgläubiger, veranlasst, nach Alternativen zu suchen. Die Länder glauben, dass eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens der richtige Weg ist. Durch eine stärkere Orientierung am Vollstreckungserfolg erwarten sie eine Verbesserung bei der Vollstreckung der titulierten Forderungen. Durch die Privatisierung könnten die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um die Länderhaushalte zu entlasten.
Auch die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für ein so genanntes Beleihungsmodell ausgesprochen, wie es von den Ländern angestrebt wird. Es sieht vor, dass Gerichtsvollzieher für eigene Rechnung arbeiten, allerdings unter staatlicher Aufsicht. Das Gerichtsvollzieherkostenrecht soll hierzu kostendeckend ausgestaltet werden, um den beliehenen Gerichtsvollziehern die Erfüllung ihrer Aufgaben in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu ermöglichen. Dabei sollen neue Leistungsanreize für die Gerichtsvollzieher geschaffen werden, indem sie zum Beispiel künftig stärker als bisher gebührenrechtlich am Vollstreckungserfolg beteiligt werden. Geplant ist auch, dem Gläubiger künftig die Wahl zwischen mehreren, miteinander im Wettbewerb stehenden, Gerichtsvollziehern zu ermöglichen.
Quelle: Justizministerium Schleswig Holstein - Pressemitteilung vom 03.03.10